Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dort werden alle zwei Jahre der  Jugendwart*in , die Jugendsprecher*in und der Jugendausschuss gewählt.
Es werden über die Ein- und Ausgaben der vergangenen 2 Jahre
gesprochen, geplante Projekte vorgestellt und es kann über alles diskutiert werden. 
 
Wahlberechtigt ist jedes Vereinsmitglied zwischen 7 und 18 Jahren.
 
Weitere Informationen findet ihr in der Jugendordnung.
 
Der/die Jugendwart*in muss mindestens 18 Jahre sein.
Der/die Jugendsprecher*in kann ab 14 Jahren gewählt werden.
Die Jugendausschussmitglieder mindestens 14 Jahre.