Ehrenordnung
Ehrenordnung
in der Fassung vom 11.2023
§ 1
Die TSG 1887 Kassel-Niederzwehren e.V. kann nach § 4 Abs. 4 der
Vereinssatzung durch Beschluss des Ehrenauschusses in Anerkennung
besonderer Verdienste um die Vereinsentwicklung:
a.) ehemalige Vorsitzende der TSG 1887 zu Ehrenvorsitzenden
b.) Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Des Weiteren kann sie
c.) die Große Verdienstnadel in Gold,
d.) die Große Verdienstnadel in Silber
verleihen.
§ 2
Die Ehrungen nach § 1 sind:
a.) mit Verleihungsurkunde zu einem angemessenen Zeitpunkt (z.B. Adventsfeier,
Neujahrsbegrüßung) eines jeden Jahrs durch den Vorsitzenden oder eines
Stellvertreters vorzunehmen,
b.) zu dokumentieren,
c.) in der Vereinszeitung zu veröffentlichen.
§ 3
Die TSG 1887 Kassel-Niederzwehren e.V. verleiht für Mitgliedschaft von
a.) 25 Jahren, die Treuenadel in Silber
b.) 50 Jahren, die Treuenadel in Gold
c.) 60, 65, 70, 75 und 80 Jahren eine Urkunde.
§ 4
Die TSG 1887 Kassel-Niederzwehren e.V. kann durch den Vorstand oder
Vorstandsmitgliedern Ehrungen von Vereinsmitgliedern bei betreffenden Verbänden
oder Kommunen beantragen. Hier gelten die entsprechenden
Verleihungsbestimmungen. Ein Anspruch auf Durchführung der beantragten Ehrung
liegt jedoch nicht im Ermessen des Vereins.
§ 5
Die TSG 1887 Kassel-Niederzwehren e.V. ehrt einmal im Jahr die sportlichen
Leistungen ihrer Mitglieder. Dies geschieht in Form einer Urkunde und durch eine
kleine Anerkennung in Form eines Geldbetrags oder eines Geschenks.
§ 6
Für eine Ehrung nach § 5 kommen in Betracht:
Einzelsportler oder Mannschaften
a.) die Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften und höher,
b.) die Erst- bis Drittplatzierten im südwestdeutschen Bereich,
c.) die Erst- bis Drittplazierten auf Landesebene,
d.) die Aufsteiger in die nächsthöhere Leistungsklasse,
e.) die Erstplatzierten im Kreis und Bezirk im Kinder- und Jugendbereich,
f.) Kinder- und Jugendliche im allgemeinen Sportbetrieb
§ 7
Die zu ehrenden Sportler oder Mannschaften nach § 6 müssen Mitglied im Verein
oder der HSG Zwehren Kassel sein und sind von den entsprechenden Abteilungen,
nach terminlicher Aufforderung, der Geschäftsstelle bekannt zu geben. Die
Vorschläge sind vom geschäftsführenden Vorstand zu prüfen, vom Ältesten und
Ehrenrat zu bestätigen und, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit Hilfe der
Abteilungen aus der die Sportler kommen, umzusetzen
§ 8
Die Ehrung von Mitgliedern zu besonderen Geburtstagen ist wir folgt vorzunehmen:
a.) eine Nennung des Geburtstags unter der Rubrik Geburtstage in den
Vereinsnachrichten, nur mit Vor- und Zunahme, ggf. der Abteilung, erfolgt
erstmals zum 50. Geburtstag. Dann zum 60 zigsten und dann alle 5 Jahre. Die
Geschäftstelle zieht die Namen aus der Mitgliederkartei heraus und teilt diese
dem verantwortlichen Redakteur der Vereinszeitung mit. Wer gegen die
Nennung seines Namens ist, muss das der Geschäftsstelle gegenüber mitteilen.
b.) bei besonders ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bzw. Ehrenmitgliedern, kann in
der Reihenfolge nach a.) ein Grußwort durch den Vorstand oder die
Abteilungsleitungen erfolgen. Dies sollte einvernehmlich über die
Geschäftsstelle wie unter a.) organisiert werden. Das Schreiben und die
Veröffentlichungen der Grußworte erfolgen jedoch nicht obligatorisch.
c.) Die zu ehrenden Mitglieder erhalten eine Glückwunschkarte des Vereins.
Ehrenausschuss
der TSG 1887
Kassel, den 09.11.2023