




Kindeswohl
Wer im Verein ehrenamtliche Tätigkeiten übernimmt, bekommt viel Verantwortung übertragen.
Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt daher in bestimmten Fällen vor, dass dem dafür zuständigen
Vereinsvorstand oder einer von ihm benannten Person ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
vorgelegt werden muss. Dadurch soll verhindert werden, dass nach § 72a SGB III einschlägig
vorbestrafte Personen Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder
einen vergleichbaren Kontakt haben.
Kinderschutz im Verein
Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen
eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert
und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und
Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Der Verein ist in der Lage, Probleme
wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen.
Konkret heißt das:
– der Vorstand hat das Thema aufgenommen und eine geeignete
Ansprechperson gefunden (innerhalb oder außerhalb des Vorstands).
– diese Ansprechperson nimmt an einer Qualifizierungsmaßnahme teil und
ist im Verein bekannt.
– alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen haben sich mit
diesem Thema befasst (Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes,
Verabschiedung vereinsinterner Verhaltensregeln …).
– der Vorstand klärt, für wen und welche Tätigkeitsbereiche ein erweitertes
Führungszeugnis einzuholen ist.
Da wir in der TSG 1887 Kassel-Niederzwehren zum Wohl der Kinder und
Jugendlichen ehrenamtlich arbeiten, dies aber, gemäß der Stadt Kassel, einer
verbindlichen, schriftlichen Erklärung bedarf, werden alle Abteilungsleiter/innen
der einzelnen Sparten gebeten die Übungsleiter zu nennen, welche ein
erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen haben.
Dies erfolgt im Rahmen des Kasseler Modells, welches besagt, dass die Vereine
aufgefordert sind, die Vereinbarung gemäß §72a Abs. 2,4 (SGB 8) zu
unterzeichnen, der den bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Kindeswohlgefährdungen und sexueller Gewalt als Ziel hat.
Mit Hilfe der Sportjugend Hessen soll dieses Ziel umgesetzt werden.
Wer ist denn nun betroffen?
Betroffen sind alle Übungsleiter und Betreuer,
– die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
– die Fahrten und Freizeiten mit Übernachtungen begleiten
– die Einzeltraining mit Kindern und Jugendlichen durchführen.
Was muss ich machen?
Andrea Schneider, unsere Ansprechperson im Verein, sind die erweiterten
Führungszeugnisse vorzulegen, damit sie diese erfassen kann. Übungsleiter,
welche ein erweitertes Führungszeugnis beim Arbeitgeber vorliegen haben (z.B.
Lehrer, Erzieher…), brauchen KEIN neues Zeugnis zu beantragen – es reicht eine
Kopie des vorliegenden Dokumentes.
Muss ich das erweiterte Führungszeugnis bezahlen?
Nein, die Kosten müssen die Übungsleiter selbstverständlich nicht tragen!
Vordrucke für die kostenlose Anforderung des Zeugnisses sind bei Andrea
Schneider erhältlich.
Lediglich die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kommt auf die
entsprechenden Übungsleiter/ innen und Betreuer/innen zu.
Bei ungeklärten Fragen und Bedenken können sich alle Übungsleiter*innen und
Betreuer*innen gerne bei Andrea Schneider per Mail:
jugendausschuss@tsg1887kassel.de oder telefonisch unter 0561 9413988
melden.
Nadine Hüne (Pressesprecherin TSG 87)